Stromspeicher noch nicht empfehlenswert!
Produzierten Solarstrom besser selbst nutzen.
Nicht verbrauchten Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage können Hausbesitzer ins Netz einspeisen. Jedoch erhalten sie dafür nicht den vollen Preis. Daher lohnt es sich, die erzeugte Energie selbst zu verbrauchen.
Wer eine Photovoltaik-Anlage am Haus bauen möchte, sollte sie so groß wie möglich planen und die Dachfläche voll ausnutzen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert, ist es außerdem wichtig, möglichst viel vom selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen.
Die Experten raten, starke Energieverbraucher wie Spül- und Waschmaschine dann laufen zu lassen, wenn die Sonne scheint. Idealerweise nutzt man die intensive Mittagssonne. Wird der Strom vom Dach nicht selbst genutzt, sondern ins allgemeine Netz eingespeist, erhalten Hausbesitzer dafür 8,04 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
Unterm Strich ein Verlust?
Batteriespeicher für den selbsterzeugten Strom sind laut den Experten nicht zu empfehlen, weil ihre Anschaffung mit großen Kosten verbunden ist. Die zusätzlichen Einsparungen bei den Stromkosten werden realistisch betrachtet nicht ausreichen, um die Anschaffungskosten für den Batteriespeicher auszugleichen. Zumal mit Blick auf die Lebensdauer der Batterien nach 10 bis 15 Jahren wahrscheinlich ein Austausch des Speichers ansteht, also erneut investiert werden muss.
Die Rendite einer Solarstromanlage ist mit Speicher deshalb schlechter als ohne. Unterm Strich kann nach 20 Jahren sogar ein Verlust stehen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Speicher deshalb trotz bereits deutlich gesunkener Anschaffungspreise immer noch nicht zu empfehlen. Die Batterien spielen aber für das Energiesystem der Zukunft eine wichtige Rolle. Wer heute mit einem Batteriespeicher vorangeht, investiert deshalb vor allem in das Gelingen der Energiewende.
Abgesehen davon verspricht eine Solaranlage mit zehn Kilowatt Nennleistung auf dem Dach eines Einfamilienhauses eine Rendite von etwa 3,4 Prozent - zu diesem Ergebnis kommt nach Angaben der Verbraucherschützer eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin. Nutzt man zusätzlich ein E-Auto, können es bis zu 4,7 Prozent werden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa
Wenn Batteriespeicher, dann sollte das Speichersystem auch eine Rückladung (bidirektionalen Laden) und das beladen von anderen Energiequellen wie z.B. einem Notstromaggregat oder einem Kleinwindrad ermöglichen. Beim einem bidirektionalen Ladevorgang wir der Batteriestrom von einem Elektroauto zurück in das Haus geleitet.
Bidirektionales Laden: Die Norm ist da
Die Technik für das bidirektionale Laden ist also bereits da. Damit es reibungslos und an möglichst vielen Ladestationen – vor allem zu Hause – funktioniert, müssen viele Rädchen ineinander greifen.
Vor allem muss das Eigenheim über ein intelligentes Energiemanagement verfügen. Damit lässt sich erfassen, wann wie viel Strom im Haushalt verbraucht wird. Und, falls eine PV-Anlage vorhanden ist, wie viel selbst erzeugter Strom gerade zur Verfügung steht.
Das System muss auch wissen, wie es um den Ladestand des E-Autos bestellt ist und wie viel Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dessen Batterie gesaugt werden sollte. Etwa weil gerade genug oder zu wenig Solarstrom vom eigenen Dach zur Verfügung steht oder die Batterieladung sonst nicht mehr für die nächste Fahrt reicht.
Die Norm dafür gibt es inzwischen: Im April 2023 veröffentlichte die Internationale Organisation für Normung die ISO 15118-20. Sie regelt die Kommunikation zwischen E-Auto und Ladeeinrichtung, beispielsweise einer Wallbox, zum bidirektionalen Laden.
Quelle: ADAC
Auch Batteriespeicher müssen ab 01.01.2024 steuerbar sein!
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. November 2023 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) aus dem Netz heraus steuerbar sein müssen. Dies gilt für alle Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen.
Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, fallen unter die neuen Regelungen.
Für Bestandsanlagen, die bereits vor diesem Termin angeschlossen wurden, gelten Übergangsregelungen.